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Recker FDP ist bei Kommunalwahl endgültig aus dem Rennen

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Die FDP-Vertreter berieten sich mit ihrem Anwalt Günter Scheuer (l.).
(Foto: Rainer Menebröcker)

Recke/Steinfurt. Lange Gesichter gestern Nachmittag bei der Recker FDP. Der Kreiswahlausschuss lehnte die Beschwerde der Liberalen, sie bei der Kommunalwahl am 30. August doch zuzulassen, ab. Der Beschluss wurde mit sieben gegen zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen gefasst.
„Wir machen weiter“, war sich die Truppe um Paula Hermann im Steinfurter Kreishaus nach der Abstimmung und einig. „Der Bürger in Recke lehnt die FDP nicht ab“, kommentierte Jürgen Streich das Ergebnis. Andere Stimmen gingen davon aus, dass die CDU in Recke um ihre Mehrheit fürchtet.
Das hatte der Kreiswahlausschuss jedoch nicht zu prüfen. Im Mittelpunkt stand vielmehr, ob die Aufstellung der Kandidaten in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Hier hatte der Ausschuss im Kreis ebenso Bedenken wie zuvor schon der örtliche Wahlausschuss (wir berichteten).
Der Anwalt der FDP, Günter Scheuer, der früher selbst Stadtdirektor war, machte den Standpunkt der Liberalen deutlich. Er betonte, dass bei der Kandidatenaufstellung weder Zwang noch Druck ausgeübt worden war. Außerdem habe es aus der Versammlung keine Beschwerden gegen die Wahl gegeben. Die Art und Weise, wie die Bewerber nominiert wurden, wertete er nicht als schwerwiegenden Verstoß gegen elementare Regeln des Kommunalwahlgesetzes. Er appellierte weiter, auch die Rechtsfolgen zu berücksichtigen, wenn die FDP nicht antreten dürfe. Zudem sei die ordnungsgemäße Kandidatenkür durch eidesstattliche Erklärungen untermauert worden.
„Eine eidesstattliche Erklärung steht nicht über allem“, hielt Reckes Bürgermeister Josef Plumpe als örtlicher Wahlleiter dagegen. Das Kommunalwahlgesetz schreibe vor, dass geheim zu wählen ist. Bei nur zwei Abstimmungsberechtigten sei dies nicht möglich, begründete Plumpe noch einmal die Ablehnung des Recker Wahlausschusses.

Für Kreiswahlleiter Dr. Wolfgang Ballke ging es einerseits darum, ob es sich bei einer Entscheidung von zwei Personen überhaupt um eine Wahl nach dem Kommunalwahlgesetz handelt. Für ihn war klar: Das Erfordernis einer geheimen Wahl war nicht erfüllt, weil bei der Stimmabgabe das Verhalten des einen dem anderen bekannt war. Ballke unterstrich weiter, dass es nicht um Ordnungsvorschriften der Parteien gehe, sondern um den festgeschriebenen Grundsatz der geheimen Wahl.
Ein hartes Schwert werde gezogen, wenn man dem Wähler die Wahlmöglichkeit nehme, erklärte Günter Borowski (SPD). Wenn 98 Leute einstimmig einen Kandidaten wählen, wisse man auch, wie wer gestimmt habe. Er selbst tat sich schwer, eine Partei von einer Wahl auszuschließen. „Einstimmigkeit verletzt nicht den Grundsatz einer geheimen Wahl“, hielt Ballke dagegen. Wilfried Grunendahl (CDU) sah die beiden FDP-Mitglieder sehr wohl unter Druck, denn hätte einer „Nein“ gesagt, wäre die Kandidatenkür geplatzt.

Jetzt hat die FDP die Möglichkeit, nach der Wahl gegen die Entscheidung zu klagen. Diese Möglichkeit hätte von anderen aber auch bestanden, wenn der Kreiswahlausschuss der Beschwerde der Liberalen stattgegeben hätte. Ob in Recke zu einem späteren Zeitpunkt neu gewählt werden muss, werden möglicherweise nun die Gerichte entscheiden.
VON RAINER MENEBRᅱCKER, STEINFURT

Quelle: IVZ  30.7.09