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Recker FDP hat Einspruch gegen Gemeinderatswahl eingelegt

Recke. Die FDP Recke hat gegen die Gemeinderatswahl vom 30. August in Recke Einspruch eingelegt. Ein entsprechendes Schreiben hat sie Bürgermeister Josef Plumpe als dem örtlichen Wahlleiter zukommen lassen. Sie beantragt darin, diese Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen. Das teilten die Liberalen am Freitagmorgen mit.

Wie sie dazu in einer Presseerklärung erinnern, waren bei der Wahlversammlung des neu gegründeten FDP-Ortsverbandes zur Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahl bekanntlich lediglich zwei wahlberechtigte Parteimitglieder anwesend, weil die anderen Mitglieder seit langem einen Auslandsurlaub gebucht hatten und nach der Parteisatzung Parteiversammlungen unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig sind.

Daraufhin wurde vom örtlichen Wahlausschuss die Geheimheit der Wahl in Frage gestellt, da die wählenden Parteimitglieder in der Lage gewesen wären, ihre Entscheidungen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses wechselseitig zu erfahren. Tatsächlich wurden alle Vorschläge einstimmig gewählt, so die FDP.

FDP: OVG-Urteil von 1986 wahrscheinlich falsch ausgelegt

„Die Nichtzulassung einer politischen Partei zu einer Wahl ist ein gravierender Schritt, der in Hinblick auf seine Verhältnismäßigkeit und seine Rechtsfolgen wohl abgewogen sein muss. Die Wahlvorschläge der FDP durch Hinweis auf nur zwei anwesende Mitglieder zurückzuweisen, wird unseres Erachtens dem vorliegenden Sachverhalt nicht gerecht“, führen die Liberalen aus.

„Die dazu erfolgte juristische Würdigung der Wahlausschüsse vor Ort und auf Kreisebene, die im Wesentlichen lediglich auf zwei Kommentarmeinungen und ein wahrscheinlich falsch ausgelegtes OVG-Urteil von 1986 fußte, war unseres Erachtens mangelhaft“, so die FDP. „Die jüngst vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein geäußerte Kritik zu andernorts zurückgewiesenen Wahlvorschlägen, nämlich bei der Parteienzulassung doch die eigentlich erforderliche Großzügigkeit walten zu lassen, trifft unserer Meinung nach auch auf die Umstände in Recke zu.“ Diese durch Urteile bekannte Haltung des Bundesverfassungsgerichtes sei dem Kreiswahlausschuss vom Anwalt der FDP auch ausführlich dargelegt worden.

Die Recker Liberalen erinnern daran, dass in Nordrhein-Westfalen Wahlausschüsse in Zweifelsfällen auch bereits anders entschieden haben. So für den Kreis und die Stadt Viersen, wo Zweifel an der Rechtmäßigkeit mehrerer Wahlvorschläge bestanden, die Entscheidung beispielsweise mit Blick auf Verhältnismäßigkeit und Folgen zugunsten einer Zulassung ausgefallen. Eine Zulassung hatte vorab auch der Landeswahlausschuss NRW empfohlen. „Keinesfalls ist die rechtliche Situation so eindeutig, wie sie von Gemeinde und Kreis dargestellt wurde“, ist die FDP daher überzeugt. Die Nichtzulassung durch politische gewählte Gremien könne sie keinesfalls hinnehmen. „Wir bedauern, dass es nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich ist, im Zeitraum vor einer Wahl ein Gericht anzurufen. Dieser Missstand mangelnden Rechtsschutzes wird auch von führenden Rechtsexperten kritisiert, so zum Beispiel vom Staatsrechtler und Kommunalrechtsexperten Professor Jörn Ibsen aus Osnabrück“, so die FDP.

Gericht soll Klarheit bringen


Nach Beratschlagung der Partei in Recke, Steinfurt und Düsseldorf müsse nun wohl nach dem örtlichen Wahlausschuss wahrscheinlich ein Gericht darüber entscheiden, ob die Wahlvorschläge der FDP hätten akzeptiert werden müssen.

„Uns ist in den letzten Wochen sehr viel Unterstützung auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene zuteil geworden. Am wichtigsten war uns jedoch der Zuspruch von Menschen, die uns in Recke gerne gewählt hätten“, schreibt die FDP. „Wir bitten die Recker Bürger deshalb bereits jetzt um Verständnis, falls es zu einer Wiederholung der Kommunalwahl kommen sollte.“

Das weitere rechtliche Prozedere sieht nun vor, dass nach der Konstitution des neuen Gemeinderates Ende Oktober der neu zu bildende kommunale Wahlausschuss über den Einspruch der FDP beraten wird. Sollten die Ausschussmitglieder diesen dann zurückweisen, hat die FDP die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Münster Klage einzureichen.

Quelle: IVZ 11.9

von Jan Herm Janssen