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Recker FDP will klagen
Recke. Der FDP-Ortsverband Recke will den Beschluss des Kreiswahlausschusses von Mittwoch, sie bei der Kommunalwahl am 30. August in Recke wegen eines Formfehlers nicht zuzulassen, nicht hinnehmen. „Nach der Sitzung haben wir tendenziell abgesprochen, dass wir dagegen klagen werden“, sagte Ortsverbands-Vorsitzender Michael Stroot am Donnerstag im Gespräch mt unserer Zeitung. Die Klage kann aber erst nach der Kommunalwahl eingereicht werden. Nach der Verkündung des amtlich festgestellten Wahlergebnisses habe man eine vierwöchige Einspruchsfrist, sagte Stroot. „Wir sind sehr optimistisch, dass wir über den Klageweg doch noch die Zulassung erhalten.“ In diesem Fall müsste die Kommunalwahl in Recke wiederholt werden.
Stroot: Eindruck, das war abgesprochen
Die Liberalen fühlten sich vom Kreiswahlausschuss zu hart behandelt, meinte Stroot. „Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Ganze vorher schon abgesprochen worden war.“ Nach Ansicht der FDP sei letztendlich unklar, ob zwei Personen keine geheime freie Wahl bedeuten oder nicht. Die Willenserklärung wäre schließlich auch bei drei oder vier Mitgliedern dieselbe gewesen. Dazu gebe es kein eindeutiges Gerichtsurteil, so Stroot. Außerdem stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Stroot nannte den aktuellen Fall, bei dem die Stadt Viersen am 20. Juli gleich mehrer Parteien zur Kommunalwahl zugelassen hatte, obwohl sie beim Zustandekommen ihrer Wahlvorschläge ähnliche Formfehler wie die Recker FDP gemacht hätten.
Nach Presseberichten hatte der dortige Wahlleiter festgestellt, dass einige der Parteien und Gruppierungen bei der Aufstellung ihrer Kandidaten gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen haben. Diesen in der Kommunalwahlordnung vorgesehenen Grundsatz haben demnach in Viersen die FDP, die Grünen, FürVIE, der Bund Sozialer Bürger/Freie Wähler Viersen (BSB) und die Partei „Die Linke“ missachtet. Nach Erkenntnissen des Wahlleiters mussten die Mitglieder bei den Wahlversammlungen jeweils handschriftlich die Namen der Kandidaten eintragen oder mit den handschriftlichen Zusätzen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ versehen. All diese Parteien auszuschließen, hätte nach Auffassung des Wahlleiters der Stadt Viersen einen zu massiven Eingriff in die demokratischen Strukturen der Stadt bedeutet. Dieser Ansicht war der Wahlausschuss der Stadt dann einstimmig gefolgt.
Stroot: Entscheidung untergräbt demokratisches Bürgerrecht
Eine ähnliche Situation sieht Stroot auch für die Gemeinde Recke gegeben. Die FDP habe bei der Europawahl in Recke sieben Prozent der Stimmen erhalten. „Diese Wähler können die FDP in Recke nun nicht wählen“, so Stroot. Durch die Entscheidung der Wahlausschüsse „wird das demokratische Recht der Bürger unterbunden, die FDP zu wählen“. Auch dadurch entspreche der ablehnende Beschluss nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Jeder Wähler hat Anspruch, jetzt zu klagen“, sagte Stroot. Die von der FDP vertretene Rechtsauffassung entspreche auch derjenigen des Rechtsanwalts Günter Scheuer, der die Liberalen juristisch berät.
Auf jeden Fall werde der Recker FDP-Ortsverband weiterarbeiten, betonte Stroot.
VON JAN-HERM JANSSEN, IBBENBÜREN
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